Am Mittwoch, 10.06.2026, voraussichtlich von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr kommt es im Bereich Manchinger Straße und Auf der Wiege zur kompletten Unterbrechung der Wasserversorgung.
Wie im Manchinger Anzeiger Februar 2026 berichtet, muss im Bereich „Am Keltenwall“ ein beschädigter Kanalabschnitt erneuert werden. Ursache ist ein sogenannter gekippter Kanal, der durch ungeeignetes Verfüllmaterial und eine zu geringe Bodenverdichtung seine ursprüngliche Lage verloren hat.
Am Dienstag, den 26.05.2026 beginnen die Bauarbeiten zum Erweiterungsbau der Feuerwehr Oberstimm. Im ersten Schritt wird der bisherige Anbau abgerissen und die Fläche für den Neubau vorbereitet.
Am Mittwoch, 10.06.2026, voraussichtlich von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr kommt es im Bereich Manchinger Straße und Auf der Wiege zur kompletten Unterbrechung der Wasserversorgung.
Wie im Manchinger Anzeiger Februar 2026 berichtet, muss im Bereich „Am Keltenwall“ ein beschädigter Kanalabschnitt erneuert werden. Ursache ist ein sogenannter gekippter Kanal, der durch ungeeignetes Verfüllmaterial und eine zu geringe Bodenverdichtung seine ursprüngliche Lage verloren hat.
Am Dienstag, den 26.05.2026 beginnen die Bauarbeiten zum Erweiterungsbau der Feuerwehr Oberstimm. Im ersten Schritt wird der bisherige Anbau abgerissen und die Fläche für den Neubau vorbereitet.
Der Markt Manching gibt nachfolgend einen Ausschnitt aus der periodischen Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung, der Wasserversorgung Manching für 2026 bekannt
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Der Markt Manching erlässt auf Grund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes i. V. mit § 25 des Grundsteuergesetzes und § 16 des Gewerbesteuergesetzes folgende Satzung:
Anpassung der Klasseneinteilungsliste nach dem UMS vom 04.05.2022;
Abwasserbeseitigungskonzept, Bezeichnung von Gebieten, Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion
bei Kleinkläranlagen