Bundestagswahl 2025

In Deutschland findet die Bundestagswahl voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. 

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. 

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (15.11.2024)

Quelle: Deutscher Bundestag

Informationen zur Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können durch die Gemeinden frühestens ca. ab 07.02.2025 versandt werden, da die Unterlagen für die Briefwahl erst in der Woche vom 03.02. bis 07.02.2025 vollständig zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für eine persönliche, als auch Online-Beantragung.