Bundestagswahl 2025

In Deutschland findet die Bundestagswahl voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. 

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. 

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (15.11.2024)

Quelle: Deutscher Bundestag

Wahlhelfer für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 gesucht

Das Wahlamt des Marktes Manching bittet die Manchinger Bürgerschaft um Unterstützung zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin/Wahlhelfer für die vorgezogene Bundestagswahl 2025, die voraussichtlich am Sonntag, 23.02.2025 stattfinden soll.