Satzungen & Verordnungen

Satzungen regeln vor allem die Vorgaben für die Benutzung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen des Marktes Manching. 

Verordnungen beruhen auf einer gesetzlichen Ermächtigung und ergänzen das Gesetz entsprechend den örtlichen Besonderheiten.

Die Satzungen und Verordnungen des Marktes Manching werden vom Marktgemeinderat beschlossen.

Die Gebühren für die Benutzung oder den Anschluss an die Einrichtungen ergeben sich aus einer speziellen Gebührensatzung.

Der Markt Manching übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift.

Badeseen

Baurecht & Erschließungsbeiträge

Bibliothekswesen

Bürgerräume

Feuerwehr

Friedhöfe

Gemeindeverfassungsrecht & Geschäftsordnung

Gemeindewaagen

Kinder & Jugend

Marktordnung & verkaufsoffene Sonntage

Obdachlosenunterkunftsbenutzung

Sport

Straßenreinhaltung

Verwaltungskosten & Steuern

Wasserversorgung & Entwässerung