Wahlbekanntmachung für die Bürgermeister-, Marktgemeinderats-, Landrats- und Kreistagswahl 2026
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Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.
Bei dieser Wahl werden
gewählt.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration