Zuschuss für Gartenwasserzähler für PFC-betroffene Haushalte
Der Manchinger Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 einstimmig beschlossen, dass jeder von der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 11.05.2018 (Untersagung der Grundwasserbenutzung zu Bewässerungszwecken) betroffene Haushalt in Westenhausen und Lindach auf Antrag einen Zuschuss für den Kauf eines Gartenwasserzählers bis zu einem maximalen Preis von 50,- € brutto erhält.
Diese Regelung gilt auch rückwirkend für die Beschaffung von Gartenwasserzählern im Jahr 2018.
Der Kauf, sowie der Einbau des Gartenwasserzählers durch einen zugelassenen Fachbetrieb müssen vom Grundstückseigentümer jeweils per Rechnung nachgewiesen werden.
Im Übrigen wird auf das Schreiben des Marktes Manching vom 24.05.2018 an alle Grundstückseigentümer im Bereich Westenhausen und Lindach verwiesen, mit dem über die Vorgehensweise zur Beantragung eines Gartenwasserzählers und der damit verbundenen Schmutzwassergebühreneinsparung infolge der seit 14.05.2018 geltenden Allgemeinverfügung des Landratsamts Pfaffenhofen a.d.Ilm informiert wurde.