Markt Manching klärt die Details für ALLE Bürger mit Bund
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 30.08.2019 dem Markt Manching mitgeteilt, dass Betroffenen, die einen Antrag auf Schadensersatz wegen der PFC-Kontaminationen an den Standorten Manching und Neuburg an der Donau gestellt haben, die Möglichkeit gegeben wird, mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung, auch rückwirkend für bereits verjährte Forderungen, für fünf Jahre zu schließen.
Die Marktgemeinde wird sich bemühen, zu klären, ob auch Bürger, die Ihre Ansprüche nicht bereits beim BAIUDBw angemeldet haben, dies noch nachholen können und ob die Bundesrepublik auch für diese Ansprüche befristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Die Marktgemeinde dankt ausdrücklich den Initiatoren der beiden Bürgerinitiativen PFC Flugplatz Manching e.V., der Interessengemeinschaft PFC Westenhausen, sowie den verschiedenen Landtags- und Bundestagsabgeordneten, für Ihren Einsatz im Interesse der Betroffenen.
Auf die von der Marktgemeinde durch Klage beim Landgericht Ingolstadt geltend gemachten Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche hat das Angebot des Bundesministeriums der Verteidigung keine Auswirkung. In diesem Verfahren hat die Bundesrepublik ausdrücklich die Einrede der Verjährung erhoben. Sie macht geltend, dass die Einbringung von PFC durch eine einheitliche Handlung erfolgte, die erstmals vor vielen Jahrzehnten stattgefunden habe, so dass nach Ansicht der beklagten Bundesrepublik sämtliche Ansprüche verjährt wären. Dem ist entgegenzuhalten, dass die einzelnen Kontaminierungshandlungen separat verjähren, so dass, da der PFC-haltige Löschschaum noch bis zum Jahr 2009 verwendet wurde, noch keine Verjährung eingetreten ist. Im Übrigen ist der Anspruch auf die Unterlassung und Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung durch PFC unverjährbar.
Aus den von der Bundesrepublik im Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass den handelnden Personen die Umweltgefährlichkeit des Einsatzes von PFC-haltigen Löschschäumen seit Jahrzehnten bekannt war und dass diese trotzdem in unverhältnismäßigem Umfange eingesetzt wurden.