Allgemeinverfügung (PFC) des Landratsamtes Pfaffenhofen
Information des Landratsamtes Pfaffenhofen
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Kreisverwaltungsbehörde erlässt zur Untersagung der Grundwasserbenutzung zu Bewässerungszwecken, zur Untersagung der Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken sowie zur Erfüllung abfallrechtlicher Grundpflichten eine Allgemeinverfügung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 14.05.2018 in Kraft.