Die Richtlinie und die Anträge für die Beantragung der Hochwasser-Soforthilfen für Unternehmen sind ab sofort verfügbar
Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) informiert:
Die Hochwasserkatastrophe in Bayern hat große Schäden verursacht. Der bayerische Ministerrat hat deshalb Soforthilfen für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen.
Richtlinie und Antragsformulare jetzt verfügbar
Die Richtlinie und die Anträge für die Beantragung der Soforthilfen sind ab sofort verfügbar. Sie finden die Richtlinie und das Antragsformular beim Wirtschaftsministerium unter folgendem Link:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/hochwasser-soforthilfen/
Zusätzlich nachstehend der Direkt-Link zum aktuellen Antragsformular sowie im Anhang dieser Mail die Richtlinie als pdf:
Die Bearbeitung der Anträge für Betriebsstätten in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Schicken Sie die unterschriebenen Anträge sowie Anfragen dazu an hochwasser@reg-ob.bayern.de. Zusätzlich können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr an die Hotline der Regierung von Oberbayern unter der Nummer 089/2176-1130 wenden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie biete eine Hotline für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfen für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer 089/2162-0 zur Verfügung.
Sachverständigen hinzuziehen
Bitte denken Sie daran, dass die entstandenen Schäden von einem anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder von einem Versicherungsunternehmen schätzen zu lassen. Einen geeigneten Gutachter finden Sie bei Ihrer Versicherung oder z.B. auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern, die dort ein Sachverständigenverzeichnis anbietet (IHK-Sachverständigenverzeichnisse: https://www.ihk-muenchen.de/hochwasser/).
Höhe der Soforthilfe
Soforthilfen für die Behebung von Schäden mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:
- Bei nicht versicherbaren Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Bei versicherbaren und versicherten Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
Weitere Hilfen
- Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern
- Flankierend zum Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unterstützt die LfA Förderbank Bayern hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe in Bayern. Die Hilfe erfolgt im Rahmen des an die aktuelle Situation angepassten Gründungs- und Wachstumskredits. Förderfähig sind Investitionen (u.a. Ersatzinvestitionen) und Betriebsmittel bis zu einer Höhe von 10 Mio. Euro. In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände werden im Einzelfall zudem Ausnahmen von der Vorbeginnklausel zugelassen. Bei Vorliegen von triftigen Gründen können also Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen worden ist, im Gründungs- und Wachstumskredit berücksichtigt werden. Der Gründungs- und Wachstumskredit wird über die Hausbank beantragt. Die Hausbank muss also bereit sein, das Vorhaben zu begleiten sowie sich am Risiko zu beteiligen.
- Darüber hinaus stehen den Betrieben die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung. Mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Mio. Euro können zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln auf den Universalkredit der LfA zurückgreifen.
- Die LfA bietet eine kostenfreie Förderberatung, die umfassend und individuell über ihr Unterstützungsinstrumentarium informiert. Unternehmen, die durch das Schadensereignis in eine schwerwiegende finanzielle Krisensituation geraten sind, können sich zudem kostenfrei an die LfA Task Force wenden. Die Task Force berät Unternehmen im Rahmen des staatlichen Förderauftrags zu Wegen aus der finanziellen Schieflage.
- Härtefonds bei drohender Existenzgefährdung
- Auch Gewerbebetriebe, Privathaushalte, Freiberufler, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, werden unterstützt. Ihnen stehen bereits jetzt bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen stellen. Bei Unternehmen und Freiberuflern ist auch hier zwingend ein Sachverständiger einzubinden. Schäden sollten dokumentiert werden.
- Steuerliche Erleichterungen:
- Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen verschiedene steuerliche Maßnahmen für Unternehmen. So können beispielsweise im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen angepasst werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.