Erhöhungen der Gebühren für Kindertageseinrichtungen des Marktes Manching zum 01.09.2021
Der Marktgemeinderat des Marktes Manching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2021 die Gebührensatzung des Marktes Manching über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Die Gebührensatzung des Marktes Manching über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen tritt am 01.09.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.07.2016 außer Kraft.
Die Bekanntmachung über die Niederlegung in der Verwaltung zur Einsichtnahme der Gebührensatzung des Marktes Manching über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen erfolgte durch Anschlag an den Gemeindetafeln.
Die Gebührensatzung des Marktes Manching über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wurde durch Niederlegung im Rathaus, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching, Zimmer 207 / 2. Stock, amtlich bekannt gemacht.
Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.09.2018 vorgenommen. Die Änderung der Gebührensatzung ist zwingend nötig, weil die Kalkulation der Kindertagesstättengebühren gezeigt hat, dass das jährliche Defizit reduziert werden muss.
Aktuell belaufen sich die Kosten - laut der durchgeführten Kalkulation durch einen externen Berater für die Jahre 2016 bis 2019 – für den Markt Manching durchschnittlich monatlich pro Kind ab 147 Euro (Kindergarten) bis zu 730 Euro (Krippenplatz). Auf lange Sicht werden die Kosten weiter steigen. Ein erheblicher Posten sind die Personalkosten. In einer Kindergarten-Gruppe mit bis zu 25 Kindern müssen mindestens ein Erzieher und ein Kinderpfleger gerechnet werden. In einer Krippengruppe kommen auf maximal 12 Kinder ein Erzieher und ein Kinderpfleger. Dazu kommt, dass durch die Eltern immer mehr sogenannte „Luftbuchungen“ getätigt werden. Heißt, die Kinder werden auf eine hohe Stundenzahl gebucht, für die auch der Markt Manching Personal vorhalten und bezahlen muss, davon werden von den Eltern letztendlich weniger genutzt, weil sie ihre Kinder schon nach wenigen Stunden wieder abholen. Diese hohen Personalkosten werden dann von allen Eltern getragen.
Die Eltern betreffen die Erhöhungen allerdings nicht in voller Höhe. Der Freistaat Bayern bezuschusst weiterhin den Besuch der Kitas mit 100 Euro pro Kind.
Beispielrechnung der monatlichen Kosten für die Eltern (Zuschuss 100 Euro eingerechnet):
Kindergarten | bis 31.08.2021 | ab 01.09.2021 | |
3 bis 4 Stunden | 0 Euro | 0 Euro | |
4 bis 5 Stunden | 0 Euro | 0 Euro | |
5 bis 6 Stunden | 0 Euro | 10 Euro | |
6 bis 7 Stunden | 0 Euro | 20 Euro |
Krippe | bis 31.08.2021 | ab 01.09.2021 | |
3 bis 4 Stunden | 38 Euro | 90 Euro | |
4 bis 5 Stunden | 73 Euro | 110 Euro | |
5 bis 6 Stunden | 107 Euro | 130 Euro | |
6 bis 7 Stunden | 142 Euro | 160 Euro |
Die Geschwisterermäßigung bleibt unverändert bestehen. Bei Gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder wird für das zweite Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50% bzw. für das dritte Geschwisterkind oder weitere Kinder bis zu 100 % gewährt, soweit das von der Gebühr zu befreiende Kind den Kindergarten besucht.
Die neue Kindergartengebührensatzung ist auf Kinder und Jugend veröffentlicht.