Vermeidung von Frostschäden an Wasserzählern

Da alljährlich während der kalten Jahreszeit des Öfteren Wasserzähler auffrieren, wird darauf hingewiesen, dass Wasserzähler, die in Räumen mit einer ständigen Temperatur unter dem Gefrierpunkt (0° Celsius) untergebracht sind, entsprechend zu isolieren sind; außerdem wird in diesem Zusammenhang allen Bauherren empfohlen, die Wasserzähler in unbeheizten Rohbauten der Marktverwaltung zu melden, damit diese von den Bediensteten des gemeindlichen Wasserwerks rechtzeitig ausgebaut werden.

Auftretende Schäden am Wasserzähler bzw. an der Wasserhausanschlussleitung sind unverzüglich dem gemeindlichen Wasserwerk, Telefon 0172 8927799 
oder der Marktverwaltung 
Finanzverwaltung, Telefon 08459 85-49 oder 08459 85-73, 
zu melden.

 

Für das Abrechnungsjahr 2026 findet die Wasserzählerablesung im November 2026 statt.
Die Benachrichtigung über die Ablesung erfolgt wieder über Ablesebriefe.

Weiter Informationen hierzu finden Sie auch hier.