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Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026

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Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Betroffen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen. Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bislang 22,80 Euro.

Warum die Gebühren steigen

Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zudem in höhere Sicherheitsstandards und den weiteren Ausbau digitaler Prozesse investiert werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand.

Digitale biometrische Fotos verpflichtend

Bereits seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese können entweder direkt beim Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie in teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt per QR-Code. Papierfotos werden seitdem nicht mehr akzeptiert.

Wer einen neuen Personalausweis beantragen möchte, sollte die neuen Gebühren sowie die Anforderungen an das digitale Passfoto frühzeitig einplanen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen im Einwohnermeldeamt. 

Stand: 04.02.2026