Information über neue Herstellungsbeitrags- und Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung als auch die Entwässerungseinrichtung
In seiner Sitzung am 11.12.2025 beschloss der Marktgemeinderat die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung. In dessen Folge gelten ab 01.01.2026 nachstehende neue Beitrags- und Gebührensätze:
Wasserversorgung:
Herstellungsbeitragssätze
pro m²-Grundstücksfläche 1,26 € (netto)
pro m²-Geschossfläche 4,02 € (netto)
Gebührensatz
pro m³-Frischwasser 1,9474 € (brutto)
Grundgebühr (unverändert)
Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers
bis 4 m³/h bzw. bis 5 m³/h 42,80 €/Jahr (brutto)
bis 6 m³/h bzw. bis 10 m³/h 58,85 €/Jahr (brutto)
bis 12 m³/h bzw. bis 20 m³/h 85,60 €/Jahr (brutto)
bis 18 m³/h bzw. bis 30 m³/h 119,84 €/Jahr (brutto)
über 18 m³/h bzw. über 30 m³/h 171,20 €/Jahr (brutto)
Bei der Wasserversorgung wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 7 %) erhoben. Die Gebührensätze verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei den Beiträgen kommt diese noch hinzu.
Entwässerung:
Herstellungsbeitragssätze (unverändert)
pro m²-Grundstücksfläche 0,50 €
pro m²-Geschossfläche 6,10 €
Gebührensätze
pro m³-Schmutzwasser 1,44 €
pro m²-Fläche (Niederschlag) 1,03 €
Bei der Entwässerung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Hierbei handelt es sich um endgültige Preise.
Stand: Januar 2026
