Information über neue Herstellungsbeitrags- und Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung als auch die Entwässerungseinrichtung

In seiner Sitzung am 11.12.2025 beschloss der Marktgemeinderat die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung. In dessen Folge gelten ab 01.01.2026 nachstehende neue Beitrags- und Gebührensätze:

Wasserversorgung:

Herstellungsbeitragssätze
pro m²-Grundstücksfläche                   1,26 € (netto)
pro m²-Geschossfläche                       4,02 € (netto)

Gebührensatz
pro m³-Frischwasser                            1,9474 € (brutto) 

Grundgebühr (unverändert)
Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss des Wasserzählers
bis 4 m³/h bzw. bis 5 m³/h                 42,80 €/Jahr (brutto)
bis 6 m³/h bzw. bis 10 m³/h               58,85 €/Jahr (brutto)
bis 12 m³/h bzw. bis 20 m³/h             85,60 €/Jahr (brutto)
bis 18 m³/h bzw. bis 30 m³/h           119,84 €/Jahr (brutto)
über 18 m³/h bzw. über 30 m³/h      171,20 €/Jahr (brutto) 

Bei der Wasserversorgung wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 7 %) erhoben. Die Gebührensätze verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei den Beiträgen kommt diese noch hinzu.

Entwässerung:

Herstellungsbeitragssätze (unverändert)
pro m²-Grundstücksfläche                   0,50 €
pro m²-Geschossfläche                       6,10 €

Gebührensätze
pro m³-Schmutzwasser                        1,44 €
pro m²-Fläche (Niederschlag)              1,03 €

Bei der Entwässerung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Hierbei handelt es sich um endgültige Preise.

Stand: Januar 2026