Anpassung der Kita-Gebühren im Markt Manching zum 01.09.2024

Der Markt Manching wird zum 01.09.2024 die Gebühren für die Betreuung der Kinder in gemeindlichen Krippen und Kindergärten erhöhen. Das hat der Marktgemeinderat einstimmig
(22 zu 0 Stimmen) in seiner Sitzung am 27.06.2024 beschlossen. Damit soll dem jährlichen Fehlbetrag im Haushalt entgegengewirkt werden.

Dieses Defizit in Höhe von 2 Millionen Euro (für 2024 kalkuliert; für 2020 wurde 1 Million Euro kalkuliert) ist größtenteils durch die in letzten Jahren gestiegenen Personalkosten entstanden. Diese setzen sich aus den neuen Vorgaben durch den Tarifvertrag und der 10%igen „Arbeitsmarktzulage Markt Manching“ (Anpassung aufgrund der in der Stadt Ingolstadt eingeführten Arbeitsmarktzulage) für die Kita-Beschäftigten zusammen. Ein weiterer Grund sind die steigenden Verbraucherpreise. Durch die Folgen des Ukraine-Krieges hat sich die Situation noch einmal deutlich verschärft, da die Verbraucherpreise (z. B. Strom oder Lebensunterhalt) exorbitant gestiegen sind.

Seit der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2020 sind die Gesamtkosten für den Markt Manching um über 64 % angestiegen. Die „Schere“ zwischen Einnahmen und Ausgaben geht jedes Jahr weiter auseinander, wenn die Gebühren nicht angepasst werden, stellte der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2024 fest. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, kostendeckende Kindertagesstättengebühren zu erheben. Aktuell (2024) liegt die Kostendeckung bei ca. 45 %. Zur Finanzierung der Kindertagesstätten tragen der Freistaat Bayern, die Gemeinden und die Eltern bei. Durch die Anpassung der Gebühren wird allerdings keine vollständige Kostendeckung herbeigeführt. Dennoch soll das Ziel ca. 65 % Kostendeckung wieder erreicht werden. Somit würde die Allgemeinheit ein Drittel der Kosten tragen, so die Meinung aus dem Fachausschuss.

Bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen ist außerdem zu beachten, dass die jeweilige Gebühr durch die Bezuschussung des Staates (je Kind 100 € pro Monat) insbesondere im Kindergartenbereich (bei der Krippe sind es 100 Euro Staatszuschuss bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro) die Kosten für die Eltern deutlich minimiert. Außerdem können sich z. B. Eltern mit geringem Einkommen an das Landratsamt Pfaffenhofen (Bereich Familie, Jugend, Bildung) wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Übernahme der Kosten möglich ist. Diese Möglichkeit nehmen im Markt Manching einige Eltern in Anspruch. Somit werden auch die sozial Schwächeren in der Gesellschaft unterstützt. Zudem sind im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches 2/3 der Kosten für den Kitabesuch unter Sonderausgaben bis max. 4.000 € absetzbar.

Nach der Sitzung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses, wurden die Elternbeiratsvorsitzenden zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung geladen. Dabei ist für die Beitragssätze für Krippen-Kinder ein Kompromissvorschlag erarbeitet worden. Demnach sollen hier die Beiträge zum 01.09.2024 um 10 % weniger angehoben werden. Diese Erhöhung erfolgt dann zum 01.09.2025.

Beispielkalkulation Kita Gebühren 2024

Die Satzung sowie die Gebührentabelle werden unter https://www.manching.de/rathaus-manching/ortsrecht/satzungen-verordnungen veröffentlicht.

Stand: 28.06.2024