Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Markt Manching Trinkwasseruntersuchungen auf Anordnung des Gesundheitsamtes
Nach § 4 Abs. 1 Punkt 2 der TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein und den Anforderungen der §§ 5 bis 7 a entsprechen.
Es ist Pflichtaufgabe des Marktes Manching, für alle Verbraucher sauberes Trinkwasser entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen.
In Teilen des Wasserversorgungsgebietes der Zentralen Wasserversorgung (ZWV) Manching wurden, aufgrund PFChaltiger Löschschaumeinsätze der Bundeswehr, in vergangenen Jahren auf Gebieten des Flugplatzes in Manching PFCVerunreinigungen in Grund-, Oberflächenwasser und Boden nachgewiesen, wonach eine Gefährdung für das Trinkwasser nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Die Brunnen der Wasserversorgung Manching liegen zwar außerhalb des hierzu definierten gefährdeten Bereiches, jedoch können auch Transportwege des Trinkwassers u. U. ein gewisses Risiko darstellen.
Das Umweltbundesamt äußerte sich auf Nachfrage zur Durchlässigkeit von Trinkwasserleitungen dahingehend, dass für metallische Rohrleitungen eine Kontamination ausgeschlossen, für Kunststoffleitungen, die in stark kontaminierten Böden oder Grundwasser verlegt sind, eine Erhöhung der Konzentration im Trinkwasser nicht komplett ausgeschlossen werden kann.
Nach Rücksprache mit dem Wassermeister der Wasserversorgung des Marktes Manching wurden im betroffenen Wasserversorgungsgebiet entsprechende Kunststoffrohre verbaut. Bei diesem Material kann das Diffundieren von Fremdstoffen, lt. Aussagen von Fachleuten, nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Punkt 4 b) kann das Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wenn dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist, anordnen, dass der Markt Manching Untersuchungen durchführen zu lassen, hat zur Feststellung, ob andere als die nach den Anlagen 2 und 3 der TrinkwV untersuchten Parameter in Konzentrationen enthalten sind, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Die Stoffgruppe der PFC umfasst eine Vielzahl verschiedener Einzelsubstanzen. In den Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sind die 13 PFC, für die bereits DIN-Normen für die Analytik vorliegen und die in Bayern oder in anderen Bundesländern bei Grundwasseruntersuchungen mindestens einmal oberhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurden, aufgeführt.
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen hat dahingehend dem Markt Manching angeordnet, das Trinkwasser der Zentralen Wasserversorgung Manching auf vorbeschriebene 13 PFC zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.
Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen; die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen unaufgefordert vorzulegen. Der Markt Manching ist der vorgenannten Aufforderung nachgekommen. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor.
Der Markt Manching gibt bekannt, dass keine Belastungen im Trinkwasser, insbesondere durch PFC / PFT, nachgewiesen wurden.
Die Ergebnisse sind während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Manching, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching, 1. Stock im Zimmer Nr. 115 einsehbar.