Bekanntmachung: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Manching (BGS - EWS)

Der Marktgemeinderat Manching hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Manching (BGS – EWS)

beschlossen.

 

Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Manching vom 23.06.2022 außer Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus des Marktes Manching, Ingolstädter Str. 2, I. Stock, Zimmer 115, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Manching, 15.12.2025

Nerb H.
1. Bürgermeister