Unerlaubte Müllentsorgung im Gemeindegebiet
In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle von unerlaubter also illegaler Müllentsorgung im Gebiet des Marktes Manching.
Was versteht man unter dem Begriff der illegalen Müllentsorgung?
Das illegale Entsorgen von Müll ist ein weit verbreitetes Problem, das sowohl Eigentümer von Privat- und Gewerbegrundstücken als auch die Kommunen betrifft. Müllsünder laden Elektroschrott, Sperrmüll oder giftige Chemikalien illegal auf abgelegenen Grundstücken, im Wald oder am Feld ab, um Zeit und Geld für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu sparen. Oft fehlt es bei den Tätern am Unrechtsbewusstsein, insbesondere wenn die illegale Müllentsorgung nicht darin besteht, große Mengen an Sperrmüll im Wald zu entsorgen. Dass es sich beim Wegschmeißen von Verpackungsmaterial nach dem Picknick oder beim Austreten der Zigarettenkippe auf der Straße bereits um illegale Müllentsorgung handelt, ist vielen Menschen nicht bewusst.
Grundsätzlich bedeutet illegale Müllentsorgung, dass Müll nicht an den Orten entsorgt wird, die dafür offiziell vorgesehen sind. Dazu gehört auch, Abfall privat zu verbrennen oder Glasflaschen, Altkleider und Altpapier neben die überfüllten Container zu stellen. Aus dieser beispielhaften Aufzählung wird ersichtlich, dass Delikte der illegalen Müllentsorgung differenziert betrachtet werden müssen.
Auch Grüngut wie Rasenschnitt, Abschnitte von Gehölzen usw. dürfen nicht einfach in der Natur entsorgt werden. Es verrottet zwar, dies dauert allerdings seine Zeit und verhindert in dieser Zeit die Nutzung des beladenen Grundes zudem werden u.U. Gelege von Bodenbrütern zerstört.
Ist illegale Müllentsorgung in jedem Fall strafbar?
Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten. Ob es sich im konkreten Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat handelt, hängt von der Schwere der Tat ab. Meist werden Bußgelder verhängt.
In schweren Fällen, wenn eine große Umweltbelastung vorliegt, wird die illegale Müllentsorgung als Straftat eingestuft und mit hohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Die Kompetenzen hinsichtlich der Gesetzgebung und der Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Das bedeutet nicht, dass aufgrund von Kompetenzgerangel eine Straffreiheit erwartet werden kann. Im Gegenteil: Mülldelikte fallen häufig in verschiedene Kompetenzbereiche, sodass Müllsündern von verschiedenen Stellen eine Strafverfolgung droht.
Bei jeder Gemeinde sind für die legale Müllentsorgung Sammelstellen eingerichtet.
Hier ersehen Sie die Informationen zum Wertstoffhof in Manching:
Wertstoffhof Manching mit Gartenabfallsammelstelle
Weberstr. 15
85077 Manching
Telefon: +49(0)8459 331830
E-Mail: info@awp-paf.de
Öffnungszeiten
01.04. - 31.10.
Mo., Mi., Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr
Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 14:00 Uhr
01.11. - 31.03.
Mo., Mi., Fr.: 15:00 - 17:00 Uhr
Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 14:00 Uhr
Somit der Appell an die Manchinger Bevölkerung: Bitte entsorgen Sie ihren Müll auf offiziellem Wege und laden Sie diesen nicht illegaler Weise in der Natur ab.