Ermittlung der an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen bebauten und befestigten Grundstücksflächen für die getrennte Abwassergebühr
Der Markt Manching hat zum 01.01.2018 die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Getrennte Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung in die Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung getrennt werden. Dies hat zur Folge, dass eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr anstelle einer einheitlichen Abwassergebühr zu erheben ist.
Für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke (m²) maßgebend.
Die entsprechenden Auskunftsunterlagen mit den grundstücksbetreffenden Angaben werden an die jeweiligen Eigentümer versendet. Hierin sind nochmals Erläuterungen zu dem Thema "getrennte Abwassergebühr", Ausfüllhilfen und eine Informationsbroschüre enthalten.
Alle Formulare und Informationen finden Sie hier auch online.