Geänderte Regelungen für die Bezuschussung der Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024

"29 € Ticket“ und weitere Ticketarten zum Schuljahr 2023/24 für Schüler, Auszubildende, Studenten und Freiwilligendienstleistende

Die bisher von Markt Manching geförderten INVG Schüler-Tickets werden ab kommenden Schuljahr 2023/2024 nicht mehr gefördert, alternativ werden folgende Ticket- und Fördermöglichkeiten angeboten (Änderungen vorbehalten):
 

Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studenten:

Ab Herbst 2023 wird in Bayern das sogenannte „29 Euro Ticket“ für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zum Preis von 29 Euro im Monat angeboten. Es handelt sich hierbei um das Deutschlandticket („49 Euro Ticket“), der Freistaat Bayern übernimmt aber 20 Euro des Ticketpreises, sodass Ticketnutzer nur 29 Euro tragen müssen. Das Ticket wird wie jedes Deutschlandticket als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar.

Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Ticket bereits ab dem 1. September zur Verfügung. Hierzu ist im Regelfall ein unterschriebener Nachweis der Bildungseinrichtung notwendig, zum Beispiel der Berufsschule oder Berufsfachschule, bei Freiwilligendiensten der jeweiligen Träger. Das Formular steht unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket zur Verfügung. In einigen Fällen gibt es abweichende Bestellprozesse, zum Beispiel über Jobticket-Vereinbarungen der Arbeitgeber.

Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sollten beachten, dass ihre Bestellung 14 Tage vor Gültigkeitsbeginn beim Verkehrsunternehmen eingegangen sein muss, also bis spätestens 17. August. Ab August 2023 kann das Ermäßigungsticket dann mit dem Formular bei zahlreichen Verkehrsunternehmen online gekauft werden. Eine Übersicht aller Verkaufspartner wird Anfang August ebenfalls auf der Website des bayerischen Ermäßigungstickets unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket einsehbar sein.

Für Studierende ist das bayerische Ermäßigungsticket ab dem Wintersemester 2023/24 erhältlich. Studierende, die mit dem Semesterbeitrag bereits ein regionales Semesterticket bezahlt haben, können dieses auf den Preis von 29 Euro anrechnen. Über den Bestellprozess werden die Studierenden rechtzeitig über ihre Hochschulen und Studierendenwerke informiert.
 

Schüler auf weiterführenden Schulen bis einschließlich zur 10. Klasse:

Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf das „29 € Ticket“. Das Landratsamt Pfaffenhofen übernimmt aber auf Antrag für beförderungspflichtige Schüler, mit Hauptwohnsitz im Markt Manching, die günstigsten Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn der Schulweg in eine Richtung mehr als drei Kilometer beträgt.
Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/bildung/schulen/schuelerbefoerderung/?befoerderungspflichtige-schuelerinnen&orga=29576

Schüler auf weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse:

In einer Pressemitteilung der Staatsregierung vom 19.07.2023 wurde berichtet, dass die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320,00 € pro Schülerin/Schüler und Schuljahr abgesenkt wird. Für Familien, mit zwei oder mehreren Kindern ab der 11. Klasse, bleibt es bei max. 490,00 € pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.

Schüler auf weiterführenden Schulen im Bereich der VGI (Region 10/Ingolstadt), ab der 11. Klasse, können also das „365 Euro Ticket“ bei der INVG erwerben und müssen 320,00 € Selbstbeteiligung zahlen, der Unterschiedsbetrag (45,00 €) wird vom Landratsamt Pfaffenhofen auf Antrag am Ende des Schuljahres gefördert. Familien mit mehr als einem Schüler, der unter das Schulwegkostenfreiheitsgesetz fällt, müssen max. 490,00 €/Schuljahr Eigenbeteiligung zahlen.
Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/bildung/schulen/schuelerbefoerderung/?erstattungsfaehige-schuelerinnen&orga=29574 

Sonderfall:

Falls Schüler auf weiterführenden Schulen im Bereich der VGI (Region 10/Ingolstadt) sind, aber trotzdem das 49 Euro Ticket erwerben wollen, wird vom Landratsamt Pfaffenhofen grundsätzlich nur die günstigste Ticketart (z.B.: 365 € Ticket) gefördert, also nur der Unterschiedsbetrag zwischen der Eigenbeteiligung von 320,00 € nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz und dem Ticketpreis von 365,00 €, also 45,00 €. Der Restbetrag zum „49 Euro Ticket“ muss selbst aufgebracht werden.

 

Bitte setzen Sie sich aber sicherheitshalber mit dem Landratsamt Pfaffenhofen vorab in Verbindung, um je nach individuellem Fall, die günstigste Ticketart abzuklären, und die daraus resultierende Fördersumme benennen zu können.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen ist eine zusätzliche Förderung des Marktes Manching, neben der Förderung des Landratsamtes nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz unzulässig, weshalb der Markt Manching in der Marktgemeinderatssitzung am 20.07.2023 beschlossen hat, ab dem kommenden Schuljahr keine Förderung mehr anzubieten.

 

Stand 24.07.2023
Änderungen vorbehalten!