Das bajuwarische Fischerdorf
Nach Abzug der römischen Legionen war unsere Gegend sicherlich nicht ganz menschenleer.
In dem teils entvölkerten Land ließen sich gegen Ende der Völkerwanderungszeit am Westrand des Ringwalles unweit der Paarmündung bajuwarische Siedler der Sippe des Freien MANTICHO nieder. Davon leitet sich der Name des Ortes her:
- MANTO = der Fröhliche;
- Verkleinerungsform MANTICHO -
- daraus entstand in der Folgezeit MANDECHINGO - MANDECHINGEN - MÄNCHING -
- heute also MANCHING:
Die älteste Urkunde, die Manching nennt, stammt vom 4. April des Jahres 844. Darin bestätigte König Ludwig der Deutsche dem Regensburger Bischof Baturich einen Besitztausch im "Chelesgau" und zu Mandechingo. So kam das Königsgut von Manching an das Kloster St. Emmeram zu Regensburg. Dabei dürfte es sich um alten agilolfingischen Herzogsbesitz gehandelt haben, der mit der Absetzung Tassilos im Jahrhundert vorher dem Frankenkönig zugefallen war. Sicherlich zählte die Kirche zu Manching als ursprünglich agilolfingisches Eigentum bereits zur frühen Ausstattung des Klosters Münchsmünster, das später bei den Ungarneinfällen zerstört wurde.
Nach der Ungarnnot zog Herzog Arnulf viele Klöster ein und vergab sie zu Lehen - darunter auch das Kloster Münchsmünster mit der zugehörigen Pfarrei Manching. Im 12. Jahrhundert erwarb Bischof Otto von Bamberg den ehemaligen Klosterbesitz mit allem Zubehör von Herzog Heinrich von Bayern und dem Markgrafen Diepold von Vohburg und begründete damit im Jahr 1131 das Benediktinerkloster Münchsmünster aufs Neue. Dass dazu wiederum Manching gehörte geht aus einer Urkunde des Papstes Innozenz II. vom 23. Februar 1142 hervor, worin die Zehnten und Abgaben der Kirche zu Manching an das Kloster aufgeführt sind. Herzog Ludwig der Strenge erneuerte die Schenkung im Jahr 1264.
In den folgenden Jahrhunderten übten
- die Jesuiten zu Ingolstadt,
- die Johanniter-Kommende zu Stockau,
- das St.-Klaren-Kloster zu München,
- die Klöster Geisenfeld und Scheyern
Patronats- und Lehensrechte über die Kirche, den Ort oder einzelne Gehöfte aus.
Die Manchinger Gutsherren, in Urkunden von 1336 und 1347 erwähnt, saßen auf einer Burg am Südende des Dorfes. Diese fiel den Wirren des 15. Jahrhunderts zum Opfer. Bis 1408 ist in Urkunden von den Orten Manching und Ainkofen oder Manching diesseits und jenseits des Wassers die Rede. Danach bezeichnete Ainkofen den Ortsteil westlich der Paar, wovon sich noch heute die Flurbezeichnung Ankoferfeld zwischen Manching und Pichl herleitet. In zahlreichen Dokumenten ist auch ein Sedelhof genannt, wohl ein Hinweis auf die frühere Burg und den Sitz des Manchinger Ortsadels.
Durch den Kölner Spruch vom Jahr 1505 wurde Manching östlicher Grenzort des jungen Fürstentums Pfalz-Neuburg. Von da ab teilte es mit dem zugehörigen Pfleggericht Reichertshofen die gleichen Schicksale,
- wurde durch das Edikt von 1542 evangelisch,
- 1547 wieder katholisch,
- 1552 unter Herzog Ottheinrich neuerdings evangelisch und
- kehrte 1617 unter Herzog Wolfgang Wilhelm schließlich zum katholischen Glauben zurück.
Wenn auch das Fürstentum Pfalz-Neuburg im Jahr 1777 durch Erbschaft wieder an Bayern fiel, wurde es dennoch bis 1808 weiterhin selbständig verwaltet. Danach gehörte Manching nach kurzer Zugehörigkeit
- zum Altmühlkreis (1808) und
- zum Oberdonaukreis (1810)
- von 1817 bis 1878 zum Landgericht Schwaben-Neuburg
- und schließlich bis 1972 zum Landkreis Ingolstadt.
- Bei der Gebietsreform des Jahres 1972 wurde Manching gleich dem Südteil des aufgelösten Landkreises Ingolstadt dem Kreis Pfaffenhofen an der Ilm eingegliedert.
- Noch heute ist Manching die östlichste Pfarrei des Bistums Augsburg.
In den Kriegswirren der Neuzeit wurde der Ort mehrmals heimgesucht:
- Im Schmalkaldischen Krieg brandschatzten 1546 die Kaiserlichen,
- dem Dreißigjährigen Krieg plünderten 1632 die Schweden und
- in den Napolianischen Kriegen im Jahr 1796 die Franzosen.
Obgleich Manching mit der Errichtung des Fort VIII am südlichen Ortsausgang im Jahr 1879 in das Vorfeld der bayerischen Landesfestung Ingolstadt einbezogen wurde, blieb es in der Folgezeit von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen im Wesentlichen verschont.
Führte der Ort auch bis ins erste Drittel des 20. Jahrhunderts als Bauern- und Fischerdorf ein bescheidenes und unauffälliges Dasein, so bahnte sich dennoch gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein erster Wandel an.
Mit Entschließung des königlichen Staatsministeriums des Innern vom 23. August 1897 wurde der Landgemeinde Manching im Königlichen Bezirksamt Ingolstadt die alljährliche Abhaltung eines Krämer- und Viehmarktes am 2. Sonntag im Juli jeden Jahres genehmigt. Während der Viehmarkt in den folgenden Jahrzehnten - insbesondere durch den Ersten Weltkrieg - allmählich ausblieb, behauptete sich der Krämermarkt in Verbindung mit dem „Petersmarkt“ genannten Volksfest bis zur Jahrtausendwende in Zusammenhang mit dem Patrozinium der Pfarrkirche St. Peter.