Neuerlass einer Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
Bekanntmachung
Der Marktgemeinderat Manching hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 den
Neuerlass einer Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 17.09.2025 in Kraft.
Gleichzeitig wird die bisherige Satzung über die Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der Ablösung von Kraftfahrzeugstellplätzen in der Fassung vom 26.09.2024 aufgehoben.
Die Satzung liegt im Rathaus des Marktes Manching, Ingolstädter Str. 2, Zimmer 202 (2.OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus
Manching, 16.09.2025
Markt Manching
Nerb H.
Herbert Nerb, 1. Bürgermeister