Bekanntmachung über die 2. Änderung der Verordnung des Marktes Manching zum Verhalten bei der Benutzung der Badeseen
Die amtliche Bekanntmachung der Verordnung des Marktes Manching zum Verhalten bei der Benutzung der Badeseen erfolgte am 28.04.2025 durch Niederlegung im Rathaus des Marktes Manching, Ingolstädter Str. 2, EG Zi.Nr. 008.