Satzung über das Verbot von Bodenversiegelung und nicht begrünten Steingärten, über die Gestaltung und Begrünung von Tiefgaragen, über die Gestaltung von Einfriedungen und über die Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes (Bodenversiegelungs-, Spielplatz- und Gestaltungssatzung)

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Manching hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 die

Satzung über das Verbot von Bodenversiegelung und nicht begrünten Steingärten, über die Gestaltung und Begrünung von Tiefgaragen, über die Gestaltung von Einfriedungen und über die Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes (Bodenversiegelungs-, Spielplatz- und Gestaltungssatzung)

beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus des Marktes Manching, Ingolstädter Str. 2, Zimmer 202 (2.OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Manching, 31.10.2025
Markt Manching

Herbert Nerb, 1. Bürgermeister