Wichtige Hinweise zur Kommunalwahl 2026 – Briefwahl – so geht's!

Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl 2026 seine Gemeinde und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) mit Wirkung zum 16. Juni 2025 neu erlassen. In § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO wurde der Tag, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen möglich ist, auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit von den Gemeinden frühestens ab dem 16.02.2026 versandt bzw. ab dem 19.02.2026 in der „Alten Bücherei“ im Rathaus ausgegeben werden. Dies gilt auch für die Unterlagen, die bisher schon beantragt wurden.
Bitte beachten Sie diese Termine auch bei Auslandsaufenthalten! Das Wahlamt des Marktes Manching übernimmt keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung im Ausland! Eine Möglichkeit im Ausland zu wählen besteht nicht!
Online können die Briefwahlunterlagen ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung (KW6/7 2026), längstens aber bis 01.03.2026 00:00 Uhr beantragt werden.
Das Wahlamt bittet, beim Verpacken der Wahlunterlagen zu beachten, dass es sich um 4 getrennte Wahlen handelt. Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen auf den Merkzetteln und den Beschriftungen der jeweiligen Umschläge, die Sie mit Ihren Wahlunterlagen erhalten. Falsch verpackte Wahlunterlagen können unter Umständen ungültig sein.
Ab dem 19.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 können zu den üblichen Rathaus-Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden und auch vor Ort gewählt werden.
Die Ausgabe findet wie immer in der „Alten Bücherei“ statt. (Eingang rechts neben Haupteingang des Rathauses – beachten Sie den Aufsteller!)
Wir geben Ihnen hier gerne Hinweise zum Verpacken der Unterlagen.
Bitte bringen Sie bei der Abholung einen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mit.
Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend die Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Bitte beachten Sie hier vor allem die jeweilig zutreffenden Unterschriften.
Stand: Oktober 2025