Pflicht zum Digitalen Lichtbild ab 01.08.2025
Seit dem 01.08.2025 können nur noch digitale biometrische Lichtbilder für die Ausweisdokumente verwendet werden. Die Papierbasierten Lichtbilder dürfen für die Ausweisausstellung nicht mehr angenommen werden. Diese bundesweite neue Gesetzesregelung ist Teil der Digitalisierung und soll Sicherheit und Qualität im Pass und Ausweiswesen erhöhen.
Digitale Lichtbilder erhalten Sie bei zertifizierten Fotostudios und Fotografen und auch bei einigen Drogerieketten. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments vorlegen müssen. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios und Dienstleister kann über folgende Internetseite abgerufen werden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Fotografen angezeigt, die an dem Verfahren bereits teilnehmen.
Sobald das Lichtbilderfassungssystem (erfasst Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) von der Bundesdruckerei eingerichtet und funktionsbereit ist, werden Sie darüber informiert. Mit diesem System wird es in der Zukunft ebenfalls möglich sein, die digitalen Lichtbilder im Einwohnermeldeamt zu erfassen.
Für die Beantragung von Ihrem Führerschein bzw. für den Pflichtumtausch wird weiterhin ein Papierlichtbild verwendet. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Fotografen.

Aufgrund der neuen Vorgaben, ist auch das Einwohnermeldeamt im Rathaus entsprechend vergrößert worden, da das Lichtbilderfassungssystem ebenfalls in der Nähe der Arbeitsplätze aufgestellt werden muss. Sie haben nun im neuen Raum die Möglichkeit, Ihre Anliegen an einem von drei Schaltern vorzutragen. Sie finden uns nun im Erdgeschoss im Zimmer 04.