Großer Faschingsumzug der Manchinger Vereine am 02.03.2025 mit anschließender Manchinger Faschingsgaudi am Rathausvorplatz

Sperrung der Ortsmitte Manching für den Verkehr – Information zur Anfahrt der Bushaltestellen der VGI Linie 16 - Toilettenstandorte

Am Faschingssonntag, den 02.03.2025 findet in Manching wieder der große Faschingsumzug der Manchinger Vereine statt. Der genaue Streckenverlauf und die somit betroffenen Straßen sind auf nachfolgendem Plan ersichtlich. 

Route Faschingsumzug 2024
Route Faschingsumzug 2024 mit geändertem Startpunkt

Der Zug startet um 14:00 Uhr im Gewerbegebiet Manching und endet um circa 16:00 Uhr Uhr in der Pfarrer-Frey-Straße. Aufgrund der zu erwartenden hohen Zuschauerzahl und des großen Teilnehmerkreises muss der Ortskern Manching in diesem Zeitraum für den Verkehr weiträumig gesperrt werden.

Wegen der  anschließenden Manchinger Faschingsgaudi (Ende 22:00 Uhr) kann es auch nach dem Umzug in der Ortsmitte (Rathausplatz) noch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Dementsprechend möchten wir die Bürger/innen über die Sperrung informieren. Unter Umständen kann es auch in manchen Abschnitten des Streckenverlaufs und/oder auf den Umleitungsstrecken zu teilweisen Haltverbotsanordnungen kommen.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch gleichzeitig bitten, die Verkehrssperrung bzw. Haltverbote zu berücksichtigen und sich ggf. entsprechend darauf einzurichten, auch Freunde, Familienangehörige und Besuch zu informieren.

Die Verkehrssicherung und -leitung wird durch die Feuerwehren des Marktes Manching erfolgen. Den Anweisungen der Feuerwehrleute ist in diesem Fall zur Vorbeugung von Gefahren und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zwingend Folge zu leisten. Leider zeigen insbesondere Vorfälle aus den Vorjahren, dass Verkehrsteilnehmer immer wieder die aufgestellten Absperrbarken sowie die angeordneten Verbotszeichen (insbesondere Haltverbote) missachten und auch die Anweisungen der Feuerwehrleute ignorieren.

Damit gefährden Sie nicht nur die Teilnehmer und Zuschauer der jeweiligen Veranstaltung. Sie missachten fahrlässig Verkehrszeichen, was einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt.

Hierzu gilt auch zu beachten, dass die angeordneten Haltverbote auf den Umleitungsstraßen allein dem Zweck der Einhaltung von Rettungswegen bei Notarzt- und Feuerwehrwehreinsätzen dienen.

Zur Sicherung der Veranstaltung und zur Wahrung der Rettungswege werden solche Verstöße zur Anzeige gebracht.

Wir bitten um Verständnis der Manchinger Bürger/innen. Brauchtumsveranstaltungen wie der Faschingsumzug haben Tradition und diese sollten im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinanders gepflegt werden.


VGI Linie 16:
 

Aufgrund der Vollsperrung können am Sonntag, den 02.03.2025 auch die Haltestellen der VGI Linie 16 im Ortskern Manching nicht befahren werden.

Folgende Haltestellen können in den Zeiten zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr nicht angefahren werden:

Manching → Ingolstadt
Haltestelle Ost

13:21 Uhr

14:23 Uhr

16:21 Uhr

Haltestelle Schlossberg

13:23 Uhr

-

16:23 Uhr

Haltestelle Zentrum

13:25 Uhr

14:25 Uhr

16:25 Uhr

Haltestelle Lindenstraße

13:26 Uhr

14:26 Uhr

16:26 Uhr

Ingolstadt → Manching
Haltestelle Lindenstraße

12:58 Uhr

14:57 Uhr

15:57 Uhr

Haltestelle Zentrum

12:59 Uhr

14:58 Uhr

15:58 Uhr

Haltestelle Manching Ost

13:01 Uhr

 

 

Haltestelle Schlossberg

13:03 Uhr

14:59 Uhr

15:59 Uhr

Haltestelle Manching Ost

13:01 Uhr

 

16:02 Uhr


Die Busse beginnen bzw. enden an der Haltestelle Donaufeld:

Manching → Ingolstadt
Haltestelle Donaufeld

13:27 Uhr

14:27 Uhr

16:27 Uhr

Ingolstadt → Manching
Haltestelle Donaufeld

12:57 Uhr

14:56 Uhr

15:56 Uhr


Toiletten:
 

Während des Umzuges stehen Ihnen an nachfolgenden Standorten mobile Toiletten bzw. Toilettenwagen zur Verfügung. Zudem ist die öffentliche Toilette an der Niederfelder Straße während des Umzuges zugänglich:

  • Weberstraße (Gewerbegebiet Aufstellung/Start Faschingsumzug)
  • Ingolstädter Straße (Parkplatz Mühlstraße)
  • Schulstraße (Besucherparkplatz neben Rathaus)
  • Schulstraße Höhe Hausnummer 22

 

Anmeldeverfahren:


Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und die Sicherheit der Beteiligten und Zuschauer zu gewährleisten, tritt der Markt Manching als Veranstalter auf.

Die Organisation des Umzuges übernimmt, wie bisher, das Veranstaltungskomitee, bestehend aus den bereits bekannten Vereinsvorständen.

Es ist zwingend erforderlich, sich bis zum 31. Januar 2025 schriftlich für die Teilnahme am Umzug anzumelden.

Dies gilt nicht nur für Vereinsgruppen. Auch Privatorganisationen, gleichwohl ob mit Fußgruppe oder Wagen, müssen sich künftig entsprechend zur Teilnahme anmelden.

Alle aktuellen Informationen sowie die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen und Kontaktdaten finden Sie unter www.manching.de/faschingsumzug.

 

Nicht ordnungsgemäß angemeldete Wägen oder Gruppen sind vom Umzug ausgeschlossen.