Bekanntmachung der Haushaltssatzung
(durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln der Mitgliedsgemeinden nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)
I.
Der Schulverband Ernsgaden hat die Haushaltssitzung für das Jahr 2025 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, in 85290 Geisenfeld, Stadtplatz 1,
2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 1
niedergelegt und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
vom 05.05.2025 bis einschließlich 19.05.2025 öffentlich auf.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2, 73 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Geisenfeld, den 16.04.2025
Schulverband Ernsgaden