Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Manching (Hebesatzsatzung)
Bekanntmachung
1. Der Marktgemeinderat des Marktes Manching hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Manching (Hebesatzsatzung) beschlossen.
2. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
3. Die Satzung liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Verwaltung des Marktes Manching (Rathaus, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching, 1. Stock, Zimmer 109) zur Einsichtnahme auf.
Manching, 17.12.2024
Herbert Nerb, 1. Bürgermeister