Grillen in der Natur und an den Badeseen. Was ist erlaubt?
Endlich ist der Sommer da! Nun wollen viele die Sonne und das warme Wetter nutzen, um einen gemütlichen Tag im Freien zu verbringen. Dazu laden auch die zahlreichen Naherholungsgebiete mit Ihren Weihern und Seen in der Region ein. Kurzerhand werden hierbei auch gerne mal der Einweggrill und die Holzkohle miteingepackt, um den beschaulichen Nachmittag oder Abend mit Freunden an den Badeseen bei Grillfleisch und Getränken ausklingen zulassen. Dabei wird oftmals übersehen, dass nicht überall das Grillen in der Natur erlaubt ist!
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Grillen um nichts anderes als eine offene Feuerstelle. Das Entfachen einer solchen offenen Feuerstelle ist im Gemeindegebiet Manching ausschließlich auf den ausgewiesenen Grillstellen am Niederstimmer Weiher erlaubt. Hierfür ist es notwendig im Vorfeld eine Grillgenehmigung beim Ordnungsamt einzuholen. Nichtgenehmigtes Grillen an den weiteren Badeseen im Geltungsbereich der Badeseenverordnung des Marktes Manching ist verboten und kann bei Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer auf freiem Feld oder Wiese grillen möchte, muss sich beim Grundstückseigentümer eine Erlaubnis einholen.
Wildes Grillen ist nicht nur gefährlich sondern kann auch für andere Erholungssuchende störend sein. Natürlich sieht derjenige es als „kleinlich“ an, wenn sich andere Badegäste durch den Grillrauch gestört fühlen. Aber jeder sollte sich dann kurz in die Situation des anderen versetzen. Vielleicht hat der Gestörte noch kleine Kinder dabei, die den Rauch abbekommen und daher der Erholungstag abbrechen werden muss oder dieser nicht mehr genossen werden kann. Somit sollte im Rahmen des Miteinanders jeder darauf achten, den anderen nicht unnötig bzw. widerrechtlich zu stören oder zu belästigen.
Gefährlich kann es dann werden, wenn beispielsweise Einweggrills direkt auf dem Rasen oder der Wiese platziert werden. Diese hinterlassen meist schwarze und unschöne Brandflecken und können trockenes Gras schnell entzünden.
Außerdem gilt an einem Tag im Freien das Motto: „Mein Müll muss mit!“
Nehmen Sie ihren Müll stets mit nach Hause und hinterlassen Sie die Liegeflächen sowie die ausgewiesenen Grillstellen sauber und ordentlich. Auch hier sollte sich jeder kurz fragen, wie er reagieren würde, wären die Liegeflächen voller Müll und Unrat, sodass es keinen Spaß mehr macht, sich hier mit seinem Handtuch hinzulegen. Bitte benutzen Sie also die zahlreich aufgestellten Müllbehältnisse. Auch hier drohen Geldstrafen bei Nichtbeachtung.
Im Allgemeinen gelten nachfolgende Sicherheitsempfehlungen beim Grillen im Freien:
- Nutzen Sie zum Grillen ausschließlich ausgewiesene Grillstellen.
- Sorgen Sie dafür, dass der Grill einen sicheren Stand hat, um die Kipp- und Brandgefahr zu minimieren.
- Verwenden Sie zum Anfeuern nur sichere und geprüfte Grillanzünder.
- Lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt.
- Entsorgen Sie niemals Asche in der freien Natur, solange diese noch heiß ist. Am besten entsorgen Sie diese fachgerecht zu Hause. Verwenden Sie für den Transport niemals brennbare Pappkartons oder Kunststoffbehälter, sondern beispielsweise einen Metalleimer.
- Bei starkem Wind sollten Sie den Grill löschen, da die Brandgefahr durch Funkenflug steigt, auch heiße Asche kann Brände auslösen.
- Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, sollten Sie stets einen Eimer Wasser zum Löschen griffbereit haben.
- Zögern Sie im Brandfall niemals die Feuerwehr (112) zu rufen.