Sie ziehen demnächst um?

An was Sie nach Ihrem Umzug denken müssen:

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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Eine Anmeldung ist erst ab dem Tag des tatsächlichen Einzugs möglich.

Bitte kommen Sie hierfür Montags oder Donnerstags ohne Termin oder Dienstag, Mittwoch oder Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich ins Einwohnermeldeamt im Rathaus und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausweisdokument(e)

Für Kinder, die noch keine Ausweisdokumente besitzen, die Geburtsurkunde.

An was Sie bei Ihrem Aus- bzw.Wegzug denken müssen:
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, ist die zuständige Gemeinde diejenige, in die Sie verziehen. Die Abmeldung bei der
Wegzugsgemeinde erfolgt in diesem Fall automatisch durch die Zuzugsgemeinde.
Falls Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, denken Sie auch daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde ins Ausland abzumelden (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Sie erreichen das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 08459/85-10 und -13 oder per E-Mail ewo@manching.de.